AGB´s – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma SomePro – Social Media Production, Hamburg
(Stand: 01.02.2019)
1. Die Produktion
a. Die Produktion des Films / Fotos beginnt mit der Freigabe des durch den Kunden zur Verfügung gestellten oder genehmigten Drehbuchs, Storyboards oder der schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen vor Produktionsbeginn.
b. Die Produktion erfolgt auf Grundlage des Drehbuchs, Storyboards oder Vereinbarungen und wird von den Kreativen am Set interpretiert und mit den nötigen technischen Mitteln umgesetzt.
c. SomePro trägt ausschließlich für die kreative und technische Umsetzung Verantwortung in allen Phasen der Produktion.
d. Die sachliche Richtigkeit und die rechtliche Zulässigkeit liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers/Kunden oder seiner rechtlichen Vertreter.
e. Sollte eine Anweisung des Kunden gegen eine rechtliche Situation verstoßen, trägt dieser die volle Verantwortung für alle Konsequenzen für sich und für das Team.
2. Die Kosten des Projekts
a. Alle von SomePro angebotenen Preise sind Netto-Preise.
b. Der vereinbarte Endpreis bezieht sich auf sämtliche Kosten der Herstellung des Produkts.
c. Ausschließlich auf Briefpapier erstellte Angebote von SomePro sind rechtlich bindend. Kalkulationen im E-Mail Format zählen hier z.B. nicht dazu.
d. Sollten manche Posten auf Schätzungen basieren (z.B. Musiklizenzen, Gagen, Buy-Out u.a.), müssen diese zu erwartenden Mehrkosten dem Kunden mitgeteilt werden und nach dessen Zustimmung das Angebot angepasst werden.
e. Jeglicher Mehraufwand muss durch ein schriftliches Angebot durch SomePro vom Kunden angenommen werden. Ist ein unmittelbares schriftliches Angebot nicht möglich, muss dies binnen 48 Stunden von SomePro nachgereicht und vom Kunden bestätigt werden.
f. Mehrkosten durch Änderungswünsche des Kunden müssen von SomePro schnellstmöglich mitgeteilt werden. Sofern dies nicht möglich ist kann SomePro mindestens 50% der entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen.
g. Schauspieler, Models, Sprecher oder sonstige Künstler dürfen erst nach Freigabe des Kunden verpflichtet werden.
h. Mehrkosten, die durch externe Dienstleister verursacht werden, (z.B. Zeitverzug/Überstunden) müssen vom Kunden getragen werden.
3. Das Projekt
a. Das Projekt beginnt mit der Unterzeichnung des Angebots durch beide Vertragsparteien oder spätestens mit der Lieferung des bestellten Werkes als anerkannt.
b. Der Kunde muss vor Produktionsbeginn einen weisungsberechtigten Ansprechpartner benennen. Diese Weisungen sind auch in mündlicher Form bindend.
c. Sollten externe Bild-, Ton- oder Text Materialien genutzt werden, so hat der Auftraggeber diese in einem für das Projekt verwendbaren Format abzuliefern. Sollte dies nicht geschehen, kann SomePro Mehrkosten für die Konvertierung des Materials in Rechnung stellen. Alle notwendigen Rechte für die Materialien müssen vom Kunden zur Verfügung gestellt werden.
d. Sollten Änderungswünsche anfallen, müssen diese durch SomePro umgehend auf Mehrkosten geprüft werden. Änderungswünsche, die die Gesamtästhetik des Films zerstören, die aufgrund kreativer Gestaltung oder der technischen Machbarkeit dringend abzuraten sind, dürfen von SomePro abgelehnt werden.
e. Sollte ein laufendes Projekt gestoppt oder vorzeitig beendet werden, darf SomePro alle anfallenden Kosten umgehend in Rechnung stellen.
f. SomePro kann nicht für Störungen von Betriebsabläufen durch das Projekt und seine Umsetzung haftbar gemacht werden. Die vom Kunden vorgegeben Einsatzorte und -zeiten sind selbstverständlich einzuhalten.
g. Bei Verlust- oder Beschädigung der Daten durch einen Mitarbeiter von SomePro trägt SomePro die entstandenen Kosten für eine Neuproduktion der dadurch fehlenden Szenen.
4. Fertigstellung des Projekts
a. Das Abgabeformat des Produkts muss vor Beginn des Projekts von beiden Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden.
b. Die Nutzungsrechte des Videos werden im Angebot schriftlich festgehalten und sind ausschließlich für diesen Einsatzzweck, –zeitraum und –ort vorgesehen. Für einen Verstoß kann SomePro nicht haftbar gemacht werden.
c. Das Projekt gilt erst als abgeschlossen, wenn der Kunde das finale Produkt / die finalen Produkte abgenommen hat.
d. Sollte der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Versendung der Produkte seine Änderungen mitteilen gilt das Produkt als abgenommen und das Projekt als abgeschlossen.
e. Änderungen können in Form eines neuen Projekts anschließend umgesetzt werden.
f. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
g. Änderungen müssen schnellstmöglich, aber binnen 14 Tagen schriftlich genannt werden. Eine spätere Reklamation ist ausgeschlossen.
h. SomePro muss im Angebot die Anzahl der Korrekturschleifen angeben. Weitere Korrekturschleifen können nur durch Mehrkosten realisiert werden.
i. Künstlerische Differenzen innerhalb der vereinbarten Konzepts stellen keinen Mangel dar.
j. Geschmacksretouren sind bei SomePro ausgeschlossen.
5. Die Lieferung
a. Der Abgabetermin wird durch den Kunden und SomePro bei Projektbeginn gemeinsam bestimmt.
b. Verzug und sich ändernde Abgabetermine müssen schnellstmöglich besprochen und vereinbart werden.
c. Wenn der Abgabetermin trotz der gebotenen Sorgfalt nicht eingehalten werden kann, durch Gründe die SomePro nicht beeinflussen kann (Verzögerung durch Kunden, Naturkatastrophen, etc.), nennt SomePro einen neuen Abgabetermin. Bei äusseren Einblüssen kommt SomePro für die entstehenden Kosten eines mögliches Verzuges der Produktion nicht auf.
d. Sollten kurzfristige Änderungen einen bestimmten Abgabetermin in Gefahr bringen, kann SomePro anfallende Mehrkosten dem Kunden unmittelbar in Rechnung stellen. Selbst wenn die Höhe vorher nicht genau definiert werden kann.
e. Hält SomePro einen Abgabetermin nicht ein, so muss der Kunde einen angemessenen Nachtermin nennen. Für alle anderen Fälle gelten die gesetzlichen Regelungen.
6. Rechte
a. SomePro verpflichtet sich alle Rechte zu erwerben, die im Zusammenhang mit dem Produktionsteam notwendig sind.
b. Sollte der Auftraggeber eine Ausweitung der Nutzungsrechte wünschen, so kann SomePro ihm ein Angebot vorlegen, das die neuen Nutzungsrechte umfasst und die entstehenden Kosten in einem Angebot auflisten.
c. Nutzungsrechte für interne Verwertungen können unter gar keinen Umständen ausgeweitet werden.
d. Der Umfang der Nutzung des Endprodukts wird durch das Angebot festgehalten und ist rechtlich bindend.
e. Der Kunde ist verpflichtet alle zukünftigen Bearbeitungen oder Änderungen ausschliesslich durch SomePro vornehmen zu lassen. Nur wirtschaftliche, werbliche oder technische Gründe können diesen Punkt aufheben.
f. Eine Weitergabe von RAW Materialien oder Originalen Projektdateien an den Kunden ist unter keinen Umständen möglich.
g. Der Auftraggeber darf Nutzungsrechte im Rahme der vertraglich vereinbarten Nutzung durch Dritte ausüben lassen.
h. Der Übergang der vereinbarten Nutzungsrechte erfolgt durch Abgabe des Endprodukts.
i. SomePro erhält das Nutzungsrecht alle nicht internen Filme, Videos, Fotos oder Ton-Aufnahmen, sowohl in ihrer Endfassung als auch unbearbeitete und nicht verwendete Fassungen für die öffentliche Nutzung und Bewerbung der Aktivitäten von SomePro nutzen. Dabei können diese zu neuen Fassungen zusammengestellt werden und mit Materialien anderer Projekte kombiniert werden (z.B. für Showreels). Dieses Nutzungsrecht gilt zeitlich und räumlich uneingeschränkt, als auch die Nutzung der Kanäle.
j. Der Rechtserwerb durch den Auftraggeber umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, das ausschließliche Recht, den Film im Internet (Youtube, Webseite) zu nutzen sowie Kopien des Films für eigene Zwecke herzustellen, sofern hierbei keine Rechte Dritter verletzt werden.
Für jede andere Nutzungsart (z.B. TV, Kino) müssen die Tonträger-, Aufführungs- und Senderechte bei den Rechteinhabern gesondert erworben werden. Die Kosten und Verantwortung dafür trägt der Auftraggeber.
7. Preise/ Zahlungsbedingungen
a. Alle angegebenen Preise sind Netto-Preise
b. Zahlungsregelungen sind, wenn nicht anders festgelegt, wie folgt:
b.i. 50% bei Auftragserteilung
b.ii. 25% nach Beendigung des Rohschnitts
b.iii. 25% nach Beendigung des Projekts
c. Sollte der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug sein, behält sich SomePro das Recht vor, Zinsen in Höhe von bis zu 9,9% über dem Diskontsatz der Europäischen ZentralBank zu erheben.
8. Daten
a. SomePro arbeitet auf Grundlage des Datenschutzgesetzes vom 25.05.2018
b. Alle abgegebenen Endfassungen werden bei SomePro bis zu 3 Jahre für den Kunden eingelagert. Danach werden Sie ohne Mitteilung gelöscht.
c. Komplette Projekte können gegen eine jährliche Pauschale von 12 € auf den Datenträgern von SomePro gesichert werden.
d. SomePro arbeitet mit dem Programm lexoffice von der Haufe-Lexware GmbH & Co. KG zur Verwaltung von Kunden- und Projektdaten. Infos zum Datenschutz von dem externen Anbieter gibt es hier nachzulesen.
9. Künstlersozialkasse
Die von SomePro berechneten Honorare können unter Umständen ganz oder teilweise unter die Abgabepflicht gemäß §24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) fallen. Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe an den Auftragnehmer „SomePro“ als nichtjuristische Person, für Dienstleistungen im künstlerischen und konzeptionellen Bereich nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist alleine der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich.
10. Sonstiges
a. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so betrifft dies nicht die übrigen Bestimmungen.
b. Link zum Impressum: SomePro.net/impressum
11. Gerichtsstand:
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Firma „SomePro“ in Hamburg.